Dienstleistungen

We assist our customers and partners

Dienstleistungen

Um Abläufe zu beschleunigen und Verwaltungskosten zu reduzieren, unterstützen wir unsere Kunden und Partner gerne bei Transporten, der Auswahl von Spediteuren und der Abwicklung von Behörden- und Zollformalitäten.

Egal ob Straßen-, Schienen- oder Seetransport – wir stehen mit einer großen Anzahl von Spediteuren in Kontakt und stellen Ihnen unsere Erfahrungen zur Verfügung, um Metallschrott für Sie zu finden bzw. zu verkaufen und diesen auf möglichst effiziente Weise an den Zielort zu transportieren.

An einem internationalen bzw. interkontinentalen Transport sind viele Akteure beteiligt. Daher muss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer stets genau festgelegt werden, wer sich um die verschiedenen Aspekte kümmert und die Kontakte zu den Ansprechpartnern unterhält.

Eine standardmäßige und eindeutige Festlegung der Regeln für internationale Transporte enthalten die Incoterms (abgekürzte Form für International Commercial Terms). Dabei handelt es sich um eine Reihe von weltweit geltenden Bedingungen, die die Aufteilung der Haftung, Kosten und Risiken für die Warenlieferungen zwischen Verkäufer und Käufer festlegen.

Die wichtigsten Spezifikationen der letzten Fassung, Incoterms 2010, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, werden nachfolgend zusammengefasst:

  • Festlegung der entsprechenden Pflichten, Kosten und Risiken in Bezug auf die Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer
  • Festlegung der Risikodeckung durch den Käufer und den Verkäufer
  • Festlegung der Übernahme der Be- und Entladekosten
  • Festlegung der Haftung für Zollerklärungen bei der Ein- und Ausfuhr

Häufigste Incoterms 2010-Definitionen

„Ex Works“: In diesem Fall, der auch mit „frei Werk“ bezeichnet wird, stellt der Verkäufer dem Käufer die Ware ab dem Lager bereit und übernimmt keinerlei Risiken, Kosten oder Haftung. Sämtliche Transportkosten und Risiken gehen dabei zu Lasten des Käufers.

„Free Carrier“: Der Verkäufer stellt dem Käufer die Ware am Lager des von letzterem beauftragten Spediteurs bereit und übernimmt die Haftung, Kosten und Risiken für die Beladung und den Transport bis zum Firmensitz des Spediteurs.

„Carriage Paid To“: Die Ware wird vom Verkäufer an einem vereinbarten Ort an den vom Käufer beauftragten Spediteur übergeben, wobei der Verkäufer den Transport bis zum vereinbarten Ort einschließlich der entsprechenden Kosten übernimmt.

„Carriage and Insurance Paid to“: Die Ware wird vom Verkäufer an einem vereinbarten Ort an den vom Käufer beauftragten Spediteur übergeben, wobei der Verkäufer den Transport bis zum vereinbarten Ort einschließlich der entsprechenden Kosten übernimmt und eine Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Waren während der Beförderung abschließt.

„Free Along Side“: Der Verkäufer liefert die Ware direkt an das Terminal des vom Käufer für den Transport ausgewählten Schiffes. Das Risiko und die Haftung gehen vom Verkäufer mit der Bereitstellung der Waren am Terminal auf den Käufer über. Ab der Verladung der Waren auf das Schiff werden die Lasten und die Haftung für die restlichen Transportphasen vom Käufer übernommen.

„Free On Board“: Der Verkäufer liefert die Ware zum Ladeort des Schiffes und übernimmt bis zum Abschluss der Verladung auf das vom Käufer genannte Schiff die Haftung für die Ware.

„Cost and Freight“ (auch unter der Abkürzung C&F bekannt): Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des vom Käufer genannten Schiffes und übernimmt die Kosten bis zu dessen Zielort. Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Güter geht ab dem Moment vom Verkäufer auf den Käufer über, an dem sich die Ware an Bord des Schiffes befindet.

„Cost Insurance and Freight“: Der Verkäufer übernimmt alle Kosten bis zum Ausladehafen, einschließlich Ausfuhrpapieren, Ausfuhrzoll, Seetransport und Versicherung. Der Käufer übernimmt hingegen die ab der Entladung der Ware im Hafen anfallenden Kosten einschließlich des Einfuhrzolls.

„Delivered At Terminal“: Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten bis zur Übergabe der Ware, einschließlich der Kosten für die Entladung der Ware und ihre Positionierung am Terminal, der bis zur Übergabe der Ware anfallenden Kosten sowie aller eventuellen Gebühren und Zollabfertigungen für die Ausfuhr aus dem Land des Verkäufers und den Transit durch andere Länder bis zum Zielland. Ab dem Terminal werden die Lasten und die Haftung vom Käufer übernommen.

„Delivered At Place“: Der Verkäufer übernimmt alle Transportrisiken bis zur Entladung der Ware an dem mit dem Käufer vereinbarten Ort. Der Verkäufer muss die Ware bei der Ausfuhr verzollen, aber nicht bei der Einfuhr.

„Delivered Duty Paid“: Der Verkäufer übernimmt und haftet für alle Risiken und Transportkosten bis zur Lieferung an den mit dem Käufer vereinbarten Zielort, ebenso wie für alle Risiken und Kosten der Zollabfertigung.

Im Falle von CPT, CIP, CFR oder CIF erfüllt der Verkäufer seine Lieferpflicht mit der Übergabe der Waren an den Spediteur und nicht, wenn diese ihren Zielort erreichen.

Im Falle von DAT, DAP und DDP erfüllt der Verkäufer seine Lieferpflicht am angegebenen Zielort.